Termine
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin
telefonisch oder per Email unter
03391 7689162
bzw.
0160 7733376
oder
Zu meiner Dienstleistung gehört es, individuelle Termine
auch nach 18 Uhr und an Wochenenden
anzubieten.
Preise
Ein Erstgespräch dauert ca. 15 bis 20 Minuten und ist für Sie in jedem Fall unverbindlich und kostenfrei.
behandlungen (bzw. "Kleine" Anamnese)
Die Kosten für Ihre Behandlung richten sich nach meinem zeitlichen Aufwand und entsprechen
60 € pro Stunde.
Die Kosten für spezielle Behandlungsarten (z.B. Bioresonanztherapie), können ggf. unter diesem Stundensatz liegen. Die exakten Kosten und auch welche Gesamtkosten auf Sie zukommen, bespreche ich gerne bei der Erstuntersuchung mit Ihnen.
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Ausführliche Anamnese (Klassische Hömöopathie)
Die ausführliche Anamnese ist der aufwendigste Teil einer homöopathischen Therapie. Die Kosten für Behandlung bzw. Medikamentation fallen dagegen kaum ins Gewicht. Die Anamnese umfasst neben dem Anamnesegespräch, das in der Regel ca. 60 bis 90 Minuten dauert, die Auswertung, die Nachbereitung bzw. Dokumentation des Anamnesefragebogens.
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BioResonanzTherapie
Sitzung (60 Minuten)
pauschal 45,- EUR
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Auswertung Laborbefunde
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pauschal 30 €
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Preise für Injektionstherapien nach Absprache.
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Nebenleistungen
Die Kosten für Nebenleistungen orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Beihilfetabelle des Bundes.
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Kostenübernahme Durch Krankenkassen
Im Normalfall übernehmen gesetzliche Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab.
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Für die Beamten des Bundes hat das Bundesinnenministerium eine Vereinbarung mit den Heilpraktiker-Verbänden geschlossen. Diese legt fest, für welche Heilpraktiker-Behandlung die Beihilfe zahlt. Die neuste Fassung gilt seit dem 1. September 2013. (Siehe hier)
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Derzeit (Stand Juli 2017) erhalten Brandenburger Beamte für die gleichen Leistungen Beihilfe wie Beamte des Bundes.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung oder Beihilfestelle aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.
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Umsatzsteuer
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Alle Rechnungen werden nach § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer gestellt.