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Termine

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Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

 

Sie können gerne einen Termin online buchen, mich telefonisch oder per Email erreichen.

 

Tel.:

49 160 7733376

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Mail: heilpraktikerin@katrinhochrein.de

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Preise

 

Erstgespräch

Ein Erstgespräch dauert ca. 15 bis 20 Minuten und ist für Sie in jedem Fall unverbindlich und kostenfrei.

 

Anamnese

Die Anamnese umfasst neben dem Anamnesegespräch, das in der Regel ca. 60 bis 90 Minuten dauert, die Auswertung, die Nachbereitung bzw. Dokumentation des Anamnesefragebogens.

​Pauschal 90 EUR

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Anamnese Klassische Hömöopathie

Die ausführliche Anamnese ist der aufwendigste Teil einer homöopathischen Therapie. Die Kosten für Behandlung bzw. Medikamentation fallen dagegen kaum ins Gewicht. Die Anamnese umfasst neben dem Anamnesegespräch, das in der Regel ca. 90 bis 120 Minuten dauert, die Auswertung, die Nachbereitung bzw. Dokumentation des Anamnesefragebogens.

Pauschal 120 EUR

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Behandlungen
Die Kosten für Ihre Behandlung richten sich nach meinem zeitlichen Aufwand und entsprechen 60 € pro Stunde.

Die Kosten für spezielle Behandlungsarten (z.B. Bioresonanztherapie), können ggf. unter diesem Stundensatz liegen. Die exakten Kosten und auch welche Gesamtkosten auf Sie zukommen, bespreche ich gerne bei der Erstuntersuchung mit Ihnen.

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BioResonanzTherapie

Sitzung (ca. 70 Minuten)

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Pauschal 60 EUR 

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Auswertung Laborbefunde
​Pauschal 30 EUR

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Nebenleistungen

 

Die Kosten für Nebenleistungen orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Beihilfetabelle des Bundes.

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Kostenübernahme Durch Krankenkassen

 

Im Normalfall übernehmen gesetzliche Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab.

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Für die Beamten des Bundes hat das Bundesinnenministerium eine Vereinbarung mit den Heilpraktiker-Verbänden geschlossen. Diese legt fest, für welche Heilpraktiker-Behandlung die Beihilfe zahlt. Die neuste Fassung gilt seit dem 1. September 2013. (Siehe hier)

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Derzeit (Stand Juli 2017) erhalten Brandenburger Beamte für die gleichen Leistungen Beihilfe wie Beamte des Bundes.


Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung oder Beihilfestelle aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

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Umsatzsteuer

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Alle Rechnungen werden nach § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer gestellt.

Preise
Preise BioLifting
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